Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Sie steht als eigenständiges Angebot
gleichrangig neben den Betreuungsangeboten von Krippe, Kindertagesstätte und Hort. Kindertagespflege zeichnet sich in ihrem Angebot insbesondere durch individuelle Bedarfsausrichtung und eine
hohe Flexibilität aus. Kindertagespflege bietet vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden
können.
Bei der Betreuung in einer kleinen Gruppe mit bis zu fünf Kindern, bietet die Tagespflegestelle Erfahrungen und soziales Lernen im kleinen Rahmen. Die
Tagesmutter / der Tagesvater hat die Möglichkeit, sich einzelnen und individuell den Kindern zuzuwenden.
Die Kindertagespflege ist ein Angebot für Kinder von 0 – 3 Jahren.